Wartung & Überprüfung von Anschlagmitteln, Hebezeug, Ketten,Seile, Hebebänder

Überblick und Dokumentation, das sind die entscheidenden Säulen bei der Prüfung von Anschlagmitteln

Anschlagmittel ausreichend regelmäßig auf Mängel prüfen
Anschlagmittel, auch als sogenannte Gehänge bezeichnet, stellen in Punkto Tragsicherheit eine wichtige Verbindung zwischen der Last und dem Hebezeug dar. Hierzu gehören zum Beispiel Ketten, Seile, Hebebänder, Hebegurtschlingen, usw..

Nur in seltenen Fällen ist es möglich das Hebezeug, wie beispielsweise der Kran, direkt mit der Last zu verbinden. Daher ist darauf zu achten, das Anschlagmittel, entsprechend der besonderen Gefährdung beim Betrieb, ausreichend zu bemessen und regelmäßig auf Mängel zu prüfen. Hierfür sind auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten. Vor jeder Benutzung sind Anschlagsmittel einer Sichtprüfung zu unterziehen. Mindestens einmal jährlich müssen die Anschlagmittel von einem Sachkundigen geprüft und in geeigneter Weise dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere auch nach Reparaturen. Hierbei können unterschiedliche Mängel, wie z. B. Brüche, Lockerungen, Verschleiß, Korrosion, usw. auftreten, die im Zuge der regelmäßigen Wartung beseitigt werden müssen.

Unfallverhütung und gesetzlichen Verpflichtungen
Wie alle anderen Maschinen und sonstige Betriebsmittel im Unternehmen unterliegen auch die Anschlagmittel mit Blick auf die Unfallverhütung nach DGUV der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung durch entsprechendes externes und/oder internes Fachpersonal. Dies gilt im Prinzip für jegliche Art von Anschlagmittel, auch zum Beispiel für Seile, Ösen, Haken. Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich und bei Bedarf auch öfter von einem Sachkundigen geprüft werden. Hierbei ist auch die DGUV, Vorschrift 17 zu beachten. Diese definiert beispielsweise, dass Seile und Bänder höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft beansprucht werden dürfen. Der Verantwortliche muss natürlich den ganzen Betrieb im Auge behalten. Er hat die Aufgabe die Prüftermine einzuhalten, die externe Instanzen wie das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz vorgeben. Werden solche Regeln missachtet, drohen im Ernstfall hohe Strafzahlungen. oder gar der Verlust des Versicherungsschutzes. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass aufgrund eines defekten Anschlagmittels dabei noch Mitarbeiter zu Schaden gekommen sind, verweigern auch Berufsgenossenschaften die Leistung.

Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt
Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt. Dabei sollte die Arbeitssicherheit im Betrieb an erster Stelle stehen. Die Wartungsplanung in Verbindung mit der rechtssicheren regelmäßigen Prüfung von allen Anschlagmittel sowie der Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, ist hierbei die beste Garantie für unfallfreies Arbeiten. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Maschinen, Betriebsmittel und unter anderen auch seine Anschlagmittel im einwandfreien Zustand sind.
Die Einhaltung von Prüffristen und Wartungsintervalle ist hierbei nicht der einzige Aspekt, um den es sich zu Kümmern gilt. Darüber hinaus müssen diese Vorgänge und ihre Ergebnisse im Schadensfall auch sorgfältig belegt und dokumentiert werden. Der Wartungsplaner kann hierbei Prüfprotokolle vorlegen, die alle Vorgaben bei Überprüfungen durch Genossenschaften oder bei einem Audit für eine Zertifizierung erfüllen. Es kann damit genau nachgewiesen werden, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat.

Gerne beraten wir Sie direkt per Telefon.
Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6104 / 65327
oder kontaktieren Sie uns per eMail:
info@Wartungsplaner.de

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Mit dem Prüf- und Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen und Inspektionen die Nachweise vorzulegen.

Der Prüf- und Wartungsplaner unterstützt Sie die Prüffristen im Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Damit die Aufgaben der zu prüfenden Betriebsmittel nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein System zur Wartungsplanung entwickelt.

Wartung aller Betriebsmittel digital verwalten.
Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine übersichtliche Wartungsliste. Unser Wartungsmanager zeigt die Prüfobjekte je nach der gewählten Auswahl gefiltert und nach verschiedenen Kriterien sortiert.

Der Prüf- und Wartungsplaner verfügt über eine Erinnerungsfunktion
Sie werden automatisch und rechtzeitig mit dem Erinnerungsservice via eMail über anstehende Wartungstermine oder Prüftermine informiert.

Fälligkeiten werden im Ampelsystem dargestellt
Durch das Darstellung über ein Ampelsystem sehen Sie auf einen Blick welche Wartung bald fällig ist.


Keinen Prüf- und Wartungstermin mehr verpassen
Damit zukünftig Prüf- und Wartungstermine nicht verpasst werden, ist es sinnvoll solche Aufgaben mit einer entsprechenden Software zu automatisieren. Vollumfänglich kann hier der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung unterstützen und gewährleistet eine vorausschauende Planung der Wartungs- und Prüftermine.

Die Software bildet alle Bereiche und Prozesse der Wartung in einem System ab und verwaltet sämtliche Prüftermine und Vorschriften. Die Prüfberichte werden entsprechend dokumentiert und historisiert. Damit ist auch eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet. Auf Grundlage der Prüfberichte können auch entsprechende Wartungsaufträge generiert werden.
Das Softwarepaket verfügt darüber hinaus auch über professionelle Kalenderfunktionen und umfangreiche Auswertungstools.

Mit dem Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.

Wir unterstützen Sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

das schreibt die Presse zum Wartungsplaner

Fachartikel zum Wartungsplaner, Anwenderberichte, Success Storys finden Sie hier.

aktuelle Meldungen der Presse...



Schäden und Unfälle im Bereich der Wartung und Instandhaltung reduzieren
Eine optimierte Organisation und Dokumentation reduziert Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Wenn Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben nicht korrekt durchgeführt werden, kann es sein, dass Sie dann zivil-, öffentlich- und strafrechtlich haftbar sind.

Erhalten Sie mit dem Wartungsmanager ein Softwaretool, mit dem Sie sich vor den Risiken einer persönlichen Haftung absichern können. Legen Sie in der Instandhaltungssoftware ( Software zu Instandhaltung) fest, ob Sie die Instandhaltungsleistungen selbst durchführen oder an Dienstleister auslagern.

Automatischen Prüfterminerinnerung
Für Maschinen und Anlagen bietet der Wartungsplaner die Möglichkeit der automatischen Prüfterminerinnerung, sowie Aufzeichnung der Leistungsdaten.

Der Wartungsplaner erstellt eine übersichtliche Prüfliste.
Prüfberichte, Prüfprotokolle, Störmeldungen oder andere Dokumente in Papierform gehen in einem großen Stapel auf dem Schreibtisch unter.
Mit dem Wartungsplaner gehört dies der Vergangenheit an. Einfach das Prüfprotokoll oder die Prüfberichte als PDF hochladen und von überall einsehen.
Mit dem Wartungsplaner können Sie eine Erinnerung an den nächsten Prüftermin einstellen und nichts wird mehr vergessen!
Mit dem Erinnerungsservice wird keine Aufgabe übersehen.
Nutzen Sie die Software als digitale Aufgabenliste oder für die digitale Begehung.

Warum eine Wartungsssoftware?
Wartungstätigkeiten sind ein elementarer Bestandteil einer sicheren und effektiven Produktion.
Durch die Aufgaben der Instandhaltungsmitarbeiter werden Produktionsfehler oder gar Produktionsausfälle vermieden. Diese können beispielsweise aufgrund von Verschleißerscheinungen an der Maschine oder am Werkzeug auftreten.

Eine Wartungsssoftware unterstützt Unternehmen dabei, die Wartungsarbeiten auf die jeweiligen Maschinen und Mitarbeiter zu planen, mithilfe von intuitiven Prozessanweisungen durch die Tätigkeiten zu führen, Probleme zu beheben und Instandhaltungstätigkeiten auswertbar zu machen.

Insbesondere hinsichtlich Audits ist es elementar, eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Instandhaltungstätigkeiten zu ermöglichen.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

In jedem produzierenden Unternehmen steckt mehr Technik, als man glaubt.
Neben dem Produktionsanlagen befinden sich in Unternehmen elektrische Geräte, Werkzeuge, Bürogeräte aber auch Feuerlöscher sowie Brandschutzeinrichtungen, die regelmäßig auf Ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.
Finden diese Prüfungen nicht statt, erlischt der Versicherungsschutz, falls es zu Unfällen kommt.
Sorgen Sie für Sicherheit durch die Einhaltung der Prüfintervalle und verwalten Sie die Termine mit der Software Wartungsplaner. Auf diese Weise schaffen Sie Klarheit und minimieren Sie das Unfallrisiko.

Gesetzestexte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz . Unterweisung dokume

Die Unterweisung ist Unternehmerpflicht!
betriebliche Organisation zum Arbeitsschutz
Unterweisungen sind mindestens 1x jährlich durchzuführen und zu dokumentieren
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Prüfmittel Verwaltung. komfortable Überwachung der Prüfftermine.

Prüfmittel Verwaltung - Übersicht aller Prüfmittel
Automatisierte Prüfmittel-Verwaltung PMV
Prüfmittel verwalten / kalibrieren, Prüfmittelmanagement - Kalibrierpläne nach VDI/ VDE / DGQ 2618
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Service der Inspektion  und Wartungsverwaltung.  überwachen Sie alle n

Prüfnachweis für den Service der Inspektion
Einfach, flexibel, besser Service der Inspektion mit System!
Optimaler Service der Inspektion mit einer Software.
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Prüftermine einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Prüfaufgaben verwalten.

Wartungen mit der Wartungsplaner Software dokumentieren

Mit dem Prüf- und Wartungsplaner sind Sie immer über jeden Prüftermin informiert
Alle prüfpflichtige Betriebsmittel im Blick. Der Prüf- und Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Prüfung und Inspektion von Betriebsmitteln. Automatische Erinnerung an den nächsten Wartungstermin

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